Förderprogramme
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Der Einsatz von Hackschnitzelkesseln zur Wärmeversorgung wird vor allem durch den Bund, aber teilweise auch durch die Länder und die Kommunen gefördert. Das wichtigste Förderprogramm ist für Hackschnitzelkessel die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Heizungsförderung der BEG-Einzelmaßnahmen
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Wer sich für einen Hackschnitzelkessel zur Beheizung eines Gebäudes entscheidet, kann hierfür eine staatliche Förderung erhalten. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Wärme sowohl in Wohn- als auch in Nichtwohngebäuden. Die Förderung wird als direkter Investitionszuschuss nach der Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt. Für Förderanträge, die ab dem 21. Juli 2026 gestellt werden, gelten neue Konditionen.
Förderfähige Hackschnitzelkessel
Zu den förderfähigen Holzheizungsanlagen gehören auch automatisch beschickte Hackschnitzelkessel mit einer Nennwärmeleistung ab 5 kW. Eine Leistungsobergrenze gibt es nicht. Voraussetzung für die Förderung ist die Kombination mit einem vorhandenen oder neu installierten Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 30 Litern pro kW Nennwärmeleistung.
Die Förderung der Nachrüstung von Pufferspeichern und Brennwerttechnik oder eines Partikelfilters bei mindestens zwei Jahre alten Hackschnitzelkesseln wird ebenfalls gefördert, allerdings nicht bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als sogenannte Heizungsoptimierungsmaßnahme (HZO-Maßnahme).
Förderung von Gebäudenetze mit Hackschnitzelkesseln
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze. Gebäudenetze versorgen zwei bis 16 angeschlossene Gebäude mit Wärme zur Beheizung und Warmwasser, sofern diese nicht mehr als 100 Wohnungen haben. Im Rahmen der Förderung werden auch Hackschnitzelkessel bezuschusst, die Wärme in ein Gebäudenetz einspeisen.
Förderfähig in den BEG-Einzelmaßnahmen ist auch der Anschluss von Gebäuden an Wärme- und Gebäudenetze. Die Antragstellung hierfür läuft über die KfW. Es ist für jedes angeschlossene Gebäude ein separater Förderantrag erforderlich. Die Fördersätze sind dieselben wie für einen Hackschnitzelkessel.
Fördersätze für die Errichtung von Hackschnitzelkesseln
Für förderfähige Hackschnitzelkessel gelten bei der KfW folgende Fördersätze:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Einkommens-Bonus:
- 40 Prozent der förderfähigen Kosten für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro
- 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro
- Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen um 10.000 Euro. Ein Beispielhaushalt mit 60.000 Euro Jahreseinkommen und einem minderjährigen Kind bekommt somit einen Einkommens-Bonus in Höhe von 10 Prozent.
- Klimageschwindigkeits-Bonus:
- bis 31. Januar 2027: 16 %
- bis 31. Juli 2027: 12 %
- bis 31. Januar 2028: 8 %
- bis 31. Juli 2028: 4 %
- ab 1. August 2028: kein Bonus mehr
Der jeweilige Fördersatz bezieht sich auf die förderfähigen Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer. Dabei gelten Höchstbeträge, die gefördert werden können.
- Erste Wohnung: zunächst 28.000 Euro. Dieser Betrag reduziert sich erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750Euro bis auf 22.000Euro zum 1. August 2030.
- Zweite bis sechste Wohnung: jeweils zusätzlich 15.000 Euro.
- Ab der siebten Wohnung: jeweils zusätzlich 8.000 Euro.
- Nichtwohngebäude: Es gelten gesonderte Höchstbeträge der förderfähigen Kosten:
Werden ergänzend Förderprogramme von Ländern oder Kommunen genutzt, wird der Gesamtfördersatz bei 60 Prozent gedeckelt (nur bei kommunalen Antragstellern 90 Prozent).
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Modulen der BEG-Förderung für Holz- und Pelletheizungsanlagen.
Förderfähige Kosten: Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage. Dazu gehören folgende Anlagenkosten und Kosten für Umfeldmaßnahmen (jeweils inklusive Installation und Inbetriebnahme):
- Wärmeerzeuger
- Brennstoffaustragung
- Wärmespeicher
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
- Anpassung des Abgassystems
- Anpassung der Wärmeverteilung (z.B. Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern) sowie der Warmwasserbereitung
- Demontagearbeiten
- Beratung, Planung und Baubegleitung
Förderung der Heizungsoptimierung
Das BAFA fördert die Optimierung mindestens zwei Jahre alter Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden als BEG-Einzelmaßnahme. Bei fossilen Anlagen dürfen diese nicht älter als 20 Jahre sein, bei Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien auch älter. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro.
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Nachrüstung Partikelabscheider): Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Holzfeuerungsanlagen um 80 Prozent bei einer Nennwärmeleistung ab 4 kW, ausgenommen sind Einzelraumfeuerungsanlagen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent.
- Verbesserung der Anlageneffizienz (u.a. Nachrüstung von Pufferspeichern und Brennwerttechnik): Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Heizungssystems in Gebäuden mit bis zu fünf Wohnungen beziehungsweise bis zu 1.000 m² beheizter Nutzfläche bei Nichtwohngebäuden. Sofern das Heizungssystem nicht nach Verfahren B hydraulisch abgeglichen ist, muss mindestens ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt werden. Gefördert wird dabei auch der Einbau, Austausch oder die Erweiterung von Pufferspeichern sowie der Einbau von Brennwerttechnik.
- Der Fördersatz beträgt 15 Prozent. Für Maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehen sind, werden die förderfähigen Kosten für solche Handlungen mit 20 Prozent gefördert, die über die förderfähigen Kosten ohne iSFP hinausgehen.
- Die Höchstbeträge der förderfähigen Kosten betragen:
| Zahl der Wohnungen | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| für die 1. Wohnung | 30.000€ brutto | 60.000€ brutto |
| für die 2.-6. Wohnung | +15.000€ brutto je zusätzlicher Wohnung | +30.000€ brutto je zus. Wohung |
| ab der 7. Wohnung | +8.000€ butto je zusätzlicher Wohnung | +15.000€ je zus. Wohnung |
Weitere Informationen zu Details der BEG-Förderung für Hackschnitzelkessel im Gebäudebestand – einschließlich Fördersätzen, förderfähigen Kosten und Antragsverfahren – finden Sie beim Deutschen Pelletinstitut.
Förderung von Prozesswärme aus Hackschnitzeln (EEW)
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Im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) werden im Modul 2 auch Hackschnitzelkessel gefördert, die mehr als 50 Prozent Prozesswärme erzeugen:
- Entweder mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen über das Programm 295 der KfW,
- oder mit direkten Investitionszuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA.
Allerdings darf Waldholz nur in geförderten Hackschnitzelkesseln bis 700 kW eingesetzt werden – und zwar bis zu einem Anteil von 25 Prozent der eingesetzten Biomassemenge. Hackschnitzelkessel werden nur noch bis 7,5 MW gefördert, sofern die Gesamtleistung der Holzanlagen unter 7,5 MW liegt.
Förderfähige Holzfeuerungen und Fördersätze
Förderfähig sind in der EEW alle Holzkessel, die auch in den BEG-Einzelmaßnahmen möglich sind, aber auch luft- oder dampfführende Kessel und KWK-Anlagen, die die weiteren technischen Anforderungen einhalten.
Die Investitions- beziehungsweise Tilgungszuschüsse betragen:
- 40 Prozent für kleine Unternehmen,
- 30 Prozent für mittlere Unternehmen,
- 20 Prozent für große Unternehmen.
Die maximale Fördersumme beträgt 20 Millionen Euro. Seit einer Änderung der EU-Vorgaben sind die gesamten Investitionskosten förderfähig. Zuvor wurden lediglich die Investitionsmehrkosten gegenüber einer Investition mit fossilen Energien gefördert.
Prüfungs- und Nutzungspflicht für Abgaswärmetauscher: Bei Hackschnitzelkesseln bis 100 kW muss geprüft werden, ob ein Abgaswärmetauscher genutzt werden kann. Ist dies technisch möglich, muss er eingesetzt werden. Hackschnitzelkessel ab 100 kW müssen immer mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet werden.
Antragsverfahren: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vorab sollte jedoch ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden, sofern dieser eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält. Diese bewirkt, dass der Vertrag danach automatisch gültig wird. Beratungs- und Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Alternative EEW-Förderwettbewerb: Neben der EEW-Förderung mit feststehenden Fördersätzen besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des EEW-Förderwettbewerbs um Zuschüsse zu bewerben. Durchgeführt wird der EEW-Förderwettbewerb von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Die Fördervoraussetzungen sind identisch. Die angestrebte Förderhöhe legt jeder Bieter selbst fest, wobei eine Förderquote von 60 Prozent nicht überschritten werden darf. Den Zuschlag erhalten die Unternehmen mit dem geringsten Förderbedarf je eingesparter Tonne CO₂. Im Förderwettbewerb können höhere Fördermittel erzielt werden als bei einem regulären Zuschussantrag über BAFA oder KfW. Wird ein Projekt nicht ausgewählt, kann der Antrag in einer späteren Wettbewerbsrunde erneut – unverändert oder angepasst – eingereicht werden. Alternativ bleibt weiterhin eine Antragstellung im regulären Zuschussverfahren bei BAFA oder KfW möglich. Unternehmen gefährden also nicht die Förderfähigkeit ihres Projekts, falls sie mit ihrem Förderantrag im Förderwettbewerb scheitern: Die Fördermöglichkeit in der Zuschussvariante bleibt gewahrt. Eine parallele Antragstellung im Förderwettbewerb und in der Zuschussvariante ist allerdings nicht möglich.
Weitere Informationen zur Prozesswärmeförderung für Hackschnitzelkessel finden Sie beim Deutschen Pelletinstitut.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
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Bei Netzen, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohnungen mit Wärme versorgen, handelt es sich um Wärmenetze. Ihre Errichtung, Erweiterung oder Umbau wird im Rahmen der BEW unterstützt.
| Module der BEW-Förderung | Fördersatz | ||
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Machbarkeitsstudien | für neue Wärmenetze | 50% |
| Modul 2 | Systemische Förderung | Investitionen aus Trafoplänen für Bestandsnetze und Machbarkeitsstudien für neue Netze | 40% |
| Modul 3 | Einzelmaßnahmen | Investitionen in Bestandsnetze außerhalb Trafoplänen | |
| Modul 4 | Betriebsförderung | nicht für Holzanlagen | |
Wer ein neues Wärmenetz geplant hat, kann dafür Investitionszuschüsse erhalten, sofern das Netz einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzt. Auch Betreiber bestehender Wärmenetze können Investitionszuschüsse erhalten, wenn sie ihr Netz auf einen hohen Anteil erneuerbarer Energien umstellen und den Einsatz fossiler Energieträger reduzieren.
Die maximale Fördersumme beträgt:
- Modul 1: 2 Millionen Euro je Antrag,
- Modul 2 und 3: Jeweils 100 Millionen Euro je Antrag.
Die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurde zum 1. April 2026 eingestellt. Eine Ausnahme gilt für industrielle Prozesswärmenetze, die der Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher dienen.
Modul 2: Systemische Förderung
Gefördert werden Neuerrichtungen von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei bestehenden Wärmenetzen muss nachgewiesen werden, dass diese bis 2045 treibhausneutral betrieben werden können.
Modul 3: Einzelmaßnahmen
Gefördert werden schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen. Dazu zählen unter anderem die Errichtung von Biomassekesseln und Wärmespeichern, der Anschluss an Wärmenetze über Rohrleitungen, Erweiterungen von Wärmenetzen sowie die Installation zusätzlicher Wärmeübergabestationen.
Modul 4: Betriebskostenförderung
Eine Förderung über Modul 4 ist nur möglich, wenn zusätzlich erneuerbare Wärme aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie strombetriebenen Wärmepumpen eingesetzt wird.
Unter diesem Link können Sie den Antrag zur BEW beim BAFA stellen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/v2/bew
Förderung verständlich und kompakt
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Förderfibel
Die Förderfibel bietet einen Leitfaden durch den Förderdschungel und gibt verständliche Antworten auf alle Fragen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Pellet- und Holzfeuerungen. Für Fachleute gibt es die ausführlichere Förderfibel PLUS (nach Login).
Flyer zur Förderung
Der Flyer „Mehr Karma. Mehr Cash.“ liefert die wichtigsten Informationen zur Förderung auf einen Blick.
Flyer zu Prozesswärme
Auch Prozesswärme mit moderner Holzenergie wird staatlich gefördert. Mehr Informationen gibt es gebündelt im Flyer