Entgeltordnung

 

Die Kosten für die Zertifizierung von Hackschnitzel-Produzenten setzen sich zusammen aus:

  • mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung ENplus-Hackschnitzel  
  • einer Zertifizierungspauschale, welche die Kosten für Inspektionen und die Konformitätsbewertung deckt  
  • einer Prüfpauschale für jede Produktprobe, die im Labor analysiert wird
Die Lizenzgebühren und die Zertifizierungspauschale werden jährlich vom DEPI in Rechnung gestellt. Die Lizenzgebühren sind auf alle produzierten Hackschnitzel zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 oder ENplus B entsprechen.

Hinweis

Die Zahlungspflicht für die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen beginnt mit der Erstinspektion.Diese fällt auch an, wenn es anschließend nicht zur Zertifizierung kommt. Die Erstrechnung zum Jahresende beinhaltet die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen. Im ersten Kalenderjahr wird auf die Lizenzgebühr verzichtet. Für ENplus-Hackschnitzel, die für den Eigenbedarf gebraucht werden, muss keine Lizenzgebühr bezahlt werden.

In den Folgejahren werden zum Ende des Kalenderjahres die Zertifizierungs- und Prüfpauschalen sowie die in diesem Jahr gehandelte Menge mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt.

Hier kommen Sie zur Entgeltordnung für ENplus-Hackschnitzel.

 

Rechner Zertifizierungsgebühren

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